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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.1992 - 1 B 2453/92 (https://dejure.org/1992,5207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.07.1992 - 1 B 2453/92 (https://dejure.org/1992,5207)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - 1 B 2453/92 (https://dejure.org/1992,5207)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausgeschriebener Dienstposten; Untersagung; Anordnungsanspruch; Bedarfsbeurteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 278
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VGH Hessen, 18.10.2005 - 1 TG 2140/05

    Bonusregelung für Polizeivollzugsbeamte in Südosthessen

    Die inzidente Überprüfung dienstlicher Beurteilungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zur Sicherung des Bewerbungsverfahrensrechts ist somit beschränkt auf Fehler der angefochtenen Beurteilung, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Juli 1992, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Dezember 1997, NVwZ-RR 2000, 37).
  • OVG Bremen, 14.01.2002 - 2 B 157/01

    Überprüfung von behördlichen Auswahlverfahren durch das Gericht ausschließlich

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  • OVG Thüringen, 15.12.1998 - 2 EO 319/98

    Beförderungen; Beförderungen

    Derartige Einwände gegen eine dienstliche Beurteilung können in einem gerichtlichen Eilverfahren wie hier ("Konkurrentenstreit") nur dann berücksichtigt werden, wenn sich daraus eine offensichtliche Fehlerhaftigkeit der Beurteilung ergibt (vgl. VGH BW, Beschluß vom 19. Dezember 1997 - 4 S 2593/97 -, VBlBW 1998, 267; s. auch OVG NW, Beschluß vom 3. Juli 1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278, und OVG Saarl, Beschluß vom 29. August 1994 - 1 W 30/94 - , DRiZ 1995, 271).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.1998 - 2 B 11635/98

    Dienstliche Beurteilung; Staatsanwalt; Leistungsprinzip;

    Wegen des Gewichts, das diesen Interessen zukommt, ist ein Anordnungsanspruch nur glaubhaft gemacht, wenn schon bei summarischer Überprüfung eine erhebliche Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die für die Auswahlentscheidung bedeutsame Beurteilung nachträglich verbessert wird und diese Verbesserung Einfluß auf die Beförderungsauswahl haben wird (Beschluß des Senats vom 18. Februar 1994 - 2 B 10148/94.OVG - s. auch OVG NRW, Beschluß vom 03. Juli 1992, RiA 1993, 313).
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil;

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß ein den Erlaß einer einstweiligen Anordnung rechtfertigender Rechtsfehler der Auswahlentscheidung mit der Begründung, die zugrundeliegende Anlaßbeurteilung sei rechtswidrig, nur angenommen werden kann, wenn glaubhaft gemacht ist, daß die dienstliche Beurteilung rechtswidrig ist und ihre Korrektur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu einer Auswahlentscheidung zugunsten des Antragstellers führen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 25.9.1995 - 5 M 789/95 -, Beschluß vom 8.8.1996 - 5 M 3274/96 -, Beschluß vom 24.2.1993 - 2 M 6014/92 - OVG Münster, Beschluß vom 3.7.1992 - 1 B 2453/92 -, NWVBl. 1992, 401, 402).
  • VG Kassel, 22.01.2004 - 1 G 1382/03

    Beförderungsvorbereitung durch Umsetzung auf höherbewerteten Dienstposten;

    Zudem ist die ... Überprüfung dienstlicher Beurteilungen in sogenannten Konkurrentenstreitverfahren beschränkt auf Fehler, die offen zu Tage treten und eine nachträgliche Verbesserung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwarten lassen (Hess. VGH, Beschluss vom 25.04.2003 - 1 TG 498/03 - nicht veröffentlicht, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.07.1992 - 1 B 2453/92 -, NVwZ-RR 1993, 278; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.02.1994 - 2 B 10148/94 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.12.1997 - 4 S 2593/97 - NVwZ 2000, 37 und vom 19.05.1999 - 4 S 1138/99 - Deutsche Richterzeitung 1999, 305).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.1998 - 5 M 1059/98

    Konkurrentenklage; Beamtenrecht; Beförderung; Dienstliche Beurteilung

    Ein den Erlaß einer einstweiligen Anordnung rechtfertigender Rechtsfehler der Auswahlentscheidung kann mit der Begründung - wie sie der Antragsteller geltend macht -, die zugrundeliegende dienstliche Beurteilung sei rechtswidrig, nur angenommen werden, wenn glaubhaft gemacht ist, daß die dienstliche Beurteilung rechtswidrig ist u n d eine rechtmäßige Beurteilung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur Auswahl des Antragstellers führen kann (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.3.1998 - 5 M 640/98 (5 M 1601/98) -, Beschl. v. 4.6.1997 - 5 M 1981/97 - OVG Münster, Beschl. v. 3.7.1992 - 1 B 2453/92 -, NWVBl.
  • VG Hamburg, 26.11.2003 - 8 VG 3144/03
    Zur Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Besetzungsstreit ist zumindest die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der nachträglichen Verbesserung einer für die Auswahlentscheidung des Dienstherrn bedeutsamen Beurteilung sowie eines Einflusses dieser Verbesserung auf die Auswahlentscheidung des Dienstherrn erforderlich (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 03.07.1992, NVwZ-RR 1993 S. 278).
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